Privatisierung von "Kulturberater" Mölzer
1) Andreas Mölzer verbreitet als Journalist und
Publizist eindeutig rechtsextremes Gedankengut. Rassistische und
deutschnationale Ansichten gehören zum Standardrepertoire seiner Aufsätze. Seine
Warnung vor drohender "Umvolkung" durch Einwanderung oder vor der Gefahr eines
"brasilianischen Modells" in Europa als die "völlige ethnisch-kulturelle
Vermischung und Nivellierung auf dem simpelsten zivilisatorischen Nenner" sind
nur zwei Beispiele einer langen Reihe inakzeptabler Äußerungen.
Daß Mölzer
kürzlich als Chefredakteur der rechtsextremistischen Zeitschrift ZUR ZEIT wegen
Verhetzung (§ 283 StGB) angezeigt wurde, ist die logische und längst fällige
Konsequenz seiner Aktivitäten, die seit langem hinlänglich dokumentiert sind.
Die Einsetzung Mölzers als "Kulturberater" der Landeshauptmannes stellt eine
Aufwertung und politische Legitimierung rechtsextremer Positionen dar und
schadet dem Ansehen Kärntens und darüberhinaus auch der gesamten Republik
2) Als Kolumnist der Kronen-Zeitung läßt Andreas Mölzer
(bisweilen auch unter dem Pseudonym NORICUS) keine Gelegenheit aus, mißliebige
KünstlerInnen und Kultureinrichtungen anzugreifen und zu denunzieren. So war er
an der Medienkampagne gegen Cornelius Kolig maßgeblich beteiligt. Wer von
Kunstwerken als "Schmiererei" oder "Analkunst" schreibt, die Kunst als "Hure"
und zeitgenössische Künstler als "Zirkusdirektoren", "Sensibelchen",
"Großpoetinnen" etc. bezeichnet, stellt nur seine Ressentiments gegen die
moderne Kunst unter Beweis und hat sich für die Funktion eines "Kulturberaters"
längst selbst disqualifiziert.
3) Andreas Mölzer ist als "Kulturberater" unmittelbar in
die Entscheidungen über die Kulturfö;rderungen des Landes Kärnten eingebunden.
Förderungsansuchen werden von ihm bewertet. Er vertritt immer wieder den
Kulturreferenten bei Gesprächen mit Kulturschaffenden und übt so eine quasi
"amtliche" Funktion aus ohne jedoch dafür formell legitimiert zu sein. Es ist
dies eine demokratiepolitisch überaus bedenkliche Konstellation.
Subventionswerber bei der Kulturabteilung der Kärntner Landesregierung haben,
solange Herr Mölzer als 'Berater' des Kulturreferenten tätig ist, zu gewärtigen,
daß ihre Ansuchen - noch ehe sachlich darüber entschieden wurde - von ebendiesem
Herrn Mölzer in der 'Kärntner Krone' hämisch kommentiert werden. Hier liegt,
wenn schon nicht eine Verletzung des Amtsgeheimnisses, so doch eine
unerträgliche Vermischung unvereinbarer Funktionen vor.
4) Es mag das Recht eines Landeshauptmannes sein, sich
von Konsulenten seines Vertrauens beraten zu lassen, im Falle Mölzer ist
allerdings nicht einzusehen, daß dies mit nicht unbeträchtlichen öffentlichen
Mitteln geschieht (Jahreshonorar 360.000.-). Immerhin definiert das Kärntner
Kulturförderungsgesetz das Kärntner Kulturgremium als die eigentliche (mit
Experten aus der Kulturszene besetzte) Beratungsinstanz des Kulturreferenten
bzw. der Landesregierung. Die Funktion eines zusätzlichen "Kulturberaters" ist
in den Bestimmungen nicht vorgesehen. Die Installierung eines mit weitreichenden
Kompetenzen ausgestatteten Beraters bedeutet daher de facto eine Abwertung des
Kulturgremiums und eine Aushöhlung des Kärntner Kulturförderungsgesetzes.
5) Sollte der Landeshauptmann allen Einwänden zum Trotz
an Andreas Mölzer als "Kulturberater" festhalten, muß dies nicht nur als
Eingeständnis eigener fachlicher Defizite und als bewußte Provokation gewertet
werden, sondern auch als Versuch, rechtsextreme Positionen salonfähig zu machen
und politisch zu legitimieren.
Mit meiner Unterschrift schließe ich mich der Forderung
nach einer Enthebung Andreas Mölzers von seiner Funktion als "Kulturberater"
oder "Kulturbeauftragter" des Landeshauptmannes von Kärnten an.
Die Unterstützung dieser Forderung bitte mit Name,Anschrift und E-Mail-Adresse
an: unikum@uni-klu.ac.at
schicken
helmut heiland am 31.märz 2000