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Keine Subventionen für an Demos beteiligte Vereine
Die FPÖ hat heute bei einer beantragten Sondersitzung des
Landtages Salzburg einen Antrag eingebracht, in dem
gefordert wird, dass an Demonstrationen beteiligte kulturelle
Institutionen und Künstler von
Subventionszuwendungen ausgeschlossen werden sollen.
Wer mit dieser Regierung nicht einverstanden ist, soll also auch
kein geld kriegen.
Abgesehen von dieser Ungeheuerlichkeit strotzt der Antrag von
Lügen von Diffamierungen.
FPÖ PAMPHLET
Nr. der Beilagen zum stenographischen Protokoll des
Salzburger
Landtages
(2. Session der 12. Gesetzgebungsperiode)
Dringliche Anfrage
der Abg. Dr. Schnell, Dr. Schöppl, Naderer, Blattl, Doppler, Essl
und
Wiedermann an Herrn Landesrat Dr. Othmar
Raus betreffend die zweckwidrige Verwendung von
Subventionsmitteln des
Landes
Die letzten Wochen waren gekennzeichnet von einer bisher noch
kaum
gesehenen Demonstrationswelle gegen die neue
Bundesregierung. Die Demonstrationen konzentrierten sich auf die
Bundeshauptstadt und fanden ihren Höhepunkt am
19. Februar. Aber auch in Salzburg organisierten Gewerkschaften,
KPÖ und
der SPÖ nahestehende Organisationen
eine Demonstration auf dem Residenzplatz. Die in der Regel
friedlichen
Demonstrationen wurden durchbrochen von
Ausschreitungen und Übergriffen gewaltbereiter Gruppen,
Wasserwerfereinsätzen und mutwilligen
Sachbeschädigungen. Darüber hinaus wurde eine große Zahl von
Exekutivbeamten in Ausübung ihrer Pflicht
verletzt. Die Bilder dieser Demonstrationen gingen um die gesamte
Welt
und vermittelten nicht nur bei unseren
Nachbarstaaten den völligen falschen Eindruck, als würde
Österreich von
Aufruhr, Straßenschlachten,
Hausbesetzungen und bürgerkriegsähnlichen Zuständen heimgesucht.
Dass
sich an den Demonstrationen nur ein
geringer Teil der österreichischen Bevölkerung beteiligte, der
mit
Sicherheit nicht repräsentativ für die Meinung
der Menschen in unserem Land ist, wurde von vielen Medien
verschwiegen.
Dass unserem Land durch diese Demonstration und insbesondere
durch die
gewalttätigen Ausschreitungen ein großer
Schaden entstanden ist, ist unbestritten. Gerade die
Begleiterscheinungen, wie Aufrufe zur Waffengewalt, das
Versenden von Hitler-Bildern auf Faxgeräten politischer Parteien
oder die
unverhohlenen massiven Drohungen
gegenüber politisch Andersdenkenden, haben diesen Schaden
verstärkt.
Maßgeblich an der Organisation dieser
Demonstrationen waren auch Vereine und Organisationen beteiligt,
die
Subventionsmittel von Stadt und Land
Salzburg erhalten. Da die Durchführung solcher Demonstrationen
sowohl
eines organisatorischen als auch
finanziellen Aufwandes bedürfen, drängt sich den Anfragestellern
der
Verdacht auf, dass auch Sach- und Geldmittel
des Landes für diese Veranstaltungen verwendet wurden, was in
jedem Falle
den Intentionen des Salzburger
Kulturförderungsgesetzes als auch den Richtlinien für die
Gewährung von
Förderungsmitteln widersprechen würde.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher gemäß § 78 Abs. 1
GO-LT
folgende
Dringliche Anfrage:
1. Welche Vereine und Organisationen, die Förderungsmittel des
Landes
Salzburg erhalten, haben sich an den
Demonstrationen gegen die neue Bundesregierung beteiligt?
1.1. In welchem Ausmaß unterstützten welche Vereine und
Organisationen,
die Förderungsmittel des Landes
erhalten, die Demonstrationen gegen die neue Bundesregierung mit
Sach-
oder Geldleistungen?
1.2. Sind Sach- oder Geldleistungen für Demonstrationen mit dem
Ziel der
Förderungsrichtlinien des Landes, wonach
der Förderungszweck überwiegend im öffentlichen Interessen
gelegen sein
und außerdem für das Land oder das
Ansehen des Landes bedeutend sein muss, zu vereinbaren?
1.3. Werden Sie die Verwendungsnachweise derjenigen Vereine und
Organisationen, die Förderungsmittel des Landes
Salzburg erhalten, einer besonderen Prüfung hinsichtlich der
Verwendung
von sach- oder Geldmitteln für
Demonstrationszwecke gegen die neue Bundesregierung unterziehen,
wenn
nein, warum nicht?
1.4. Welche Maßnahmen werden Sie gegen diejenigen Vereine und
Organisationen ergreifen, die die vom Land
Salzburg zur Verfügung gestellten Sach- und Geldmittel für
Demonstrationszwecke verwendet haben?
1.5. Sind Sie bereit, Vereine und Organisationen, die die vom
Land zur
Verfügung gestellten Sach- und Geldmittel
zweckwidrig verwendet haben, von weiteren Subventionen
auszuschließen,
wenn nein, warum nicht?
Salzburg, 28. Februar 2000 |
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