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Law and Order im blauen Aufwind
Der Ruf nach gnadenloser Strafverfolgung ist populär, aber weder sinnvoll noch billig


Michael Völker

Andreas Khol blühte an der Seite von Susanne Riess-Passer auf, als er seine Vorstellungen einer Law-and-Order-Politik darlegen konnte. Im neuen Bündnis mit den Freiheitlichen hemmen ihn da keine lästigen Weltverbesserer, keine Humanitätsdilettanten, keine Gutmenschen oder linkslinken Besserwisser mehr.

ÖVP und FPÖ haben im Justizbereich ideologisch zusammengefunden: Keine Gnade für Kinderschänder, ihnen gebührt die volle Härte des Gesetzes. Sexualstraftäter sind pfui, daher weg mit ihnen. Das Gleiche gilt für "Gewohnheitsverbrecher", wie Khol sie bezeichnet. Rückfalltäter gehören aus dem Verkehr gezogen. Ein für alle Mal.

Eine solche Sprache versteht das Volk, der Inhalt ist ganz nach seinem Geschmack. Weg mit den Falotten! Mit einem solchen Vorstoß ist es leicht, Punkte zu machen. Das Problem daran: Das, was gut ankommt, kommt deshalb so gut an, weil der Empfänger keine Ahnung hat, worum es eigentlich geht, wo die tatsächlichen Schwierigkeiten liegen. Gleiches gilt in diesem Fall auch für den Absender.

Die Popularität solcher Forderungen ergibt sich aus der unheilvollen Mischung aus dem, was einfach immer gut ankommt und dem Nichtwissen der Öffentlichkeit. Ein Umbau des Rechtssystems lässt sich unter diesen Umständen leicht argumentieren.

Als einen der ersten Schritte im Justizbereich will die blau-schwarze Koalition die eben in Kraft getretene Diversion wieder rückgängig machen. Die Diversion gibt der Justiz neue Reaktionsmöglichkeiten im Umgang mit "minder schweren" Straftaten in die Hand. Noch-Justizminister Nikolaus Michalek hat sich sicher nicht durch übertriebenen Reformwillen ausgezeichnet, die Einführung der Diversion ist aber eine der wichtigsten Änderungen im Strafrechtsbereich seit den 70er-Jahren. Die Diversion ist ein Musterbeispiel einer langfristig vorbereiteten, von Experten begleiteten und durch zahlreiche Feldversuche erprobten Gesetzesänderung. Bemerkenswert ist, dass auch die ÖVP dieses Gesetz mitgetragen und mitbeschlossen hat. Jetzt scheint es aber, als ob sich im freiheitlichen Aufwind die Hardliner in der Volkspartei durchsetzen.

Das besonders Niederträchtige am FP/VP-Vorstoß gegen die Diversion ist der Umstand, dass dieser Feldzug unter dem Banner des Kampfes gegen Kinderschänder geführt wird. Die wären von den Möglichkeiten der Diversion ohnedies ausgeschlossen, entsprechende Behauptungen schwarzer und blauer Politiker wurden definitiv widerlegt. Auch wenn's noch so gut passen tät, es stimmt halt nicht. Sexualdelikte werden von der Diversion nicht berührt. Einzige Ausnahme ist der Besitz oder die Weitergabe von Kinderpornographie.

Wer mit einer einschlägigen Videokassette erwischt wird, was mit einem Strafrahmen bis zu zwei Jahren belegt ist, könnte in den Genuss der Diversion kommen. Auch wenn das nicht sehr populär ist, in einem solchen Fall macht eine Therapie mehr Sinn, als den Täter - vielleicht der kreuzbiedere Nachbar - ins Gefängnis zu stecken oder ihn mit einer Geldstrafe zu belegen.

Abgesehen davon scheint niemand bedacht zu haben, was gnadenlose Strafverfolgung und lebenslange Überwachung kosten würde: Statt derzeit 7000 Häftlingen hätten wir bald 30.000 bis 40.000, statt der derzeit 3,5 Milliarden wären bis zu 30 Milliarden Schilling für den Strafvollzug aufzubringen. Wie aber das Beispiel des "Feuerteufels" von St. Georgen, der sich als 17-jähriges, Mitleid erweckendes Bürschchen entpuppte, zeigt, sind die Österreicher gar nicht so rachsüchtig, dass sie mit den gelinderen Mittel, wie sie die Diversion bietet, nichts anfangen könnten. Es ist eben nicht alles über einen Kamm zu scheren. Auch Straftäter sollen eine zweite Chance haben dürfen. Wenn aber profilierungsbegierige Politiker unter neuen Vorzeichen in die Regierungsarena steigen, wollen sie sich schnelle und leichte Erfolge sichern. Das Grundübel: Das Wissen der Politiker ist gering, nur das Wollen ist groß.

Quelle: Der Standard